Außenansicht Schule in Frankenthal

Schulbuchausleihe & Lernmittelfreiheit

Schulbuchausleihe & Lernmittelfreiheit

Schulbuchausleihe - entgeltliche & unentgeltliche Ausleihe

Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Ausleihe.

Näheres hierzu erfahren Sie unter www.LMF-online.rlp.de (schulbuchausleihe/eltern/fragen-antworten). 

An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

Den Antrag für die Lernmittelfreiheit finden Sie hier als Onlineantrag oder als PDF zum Ausfüllen in der rechten Spalte.

Onlineantrag Lernmittelfreiheit

Die unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit)

Bei der unentgeltlichen Ausleihe werden den berechtigten Schüler*innen alle Schulbücher sowie Arbeits-hefte (mit wenigen Ausnahmen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierzu ist eine Antragsstellung mit dem Nachweis des Jahreseinkommens notwendig. Entsprechende Anträge liegen in den Schulen vor oder können bei Bedarf auch unter der Internetseite

www.lmf-online.rlp.de/schulbuchausleihe/broschueren-und-merkblaetter.html

ausgedruckt werden, oder online (siehe oben) gestellt werden.

Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen direkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal, im Bereich Schulen, Karolinenstraße 3, 67227 Frankenthal, bis zum 15. März einzureichen.

Der Abgabetermin 15. März ist verbindlich einzuhalten. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schüler*innen im kommenden Schuljahr besuchen werden.
Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern (innerhalb Rheinland-Pfalz) übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.


Die entgeltliche Ausleihe (Ausleihen gegen ein Nutzungsentgelt)

Die Bedingungen dafür, um an der Ausleihe gegen ein Nutzungsentgelt teilzunehmen, sind klar und einfach geregelt. Zwei Punkte sind zu beachten:

  1. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis.
  2. Es müssen jeweils alle vorgesehenen Lernmittel ausgeliehen werden. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.

Fragen und Antworten

  • Welche Lernmittel kann ich ausleihen?

    Alle Schulbücher, deren Nutzungsdauer bis zu drei Schuljahre beträgt, können gegen ein Nutzungsentgelt ausgeliehen werden. Beträgt die Nutzungsdauer jedoch mehr als drei Schuljahre, müssen diese Unterrichtsmaterialien auf eigene Kosten angeschafft werden. Von der Ausleihe ausgenommen sind auch Arbeitshefte, ergänzende Materialien wie Lektüren, Formelsammlungen, Wörterbücher, Taschenrechner sowie Schreib- und Zeichenmaterial.

  • Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?

    Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Verwendungsdauer der Lernmittel. Im Vergleich zum Ladenpreis fallen deutlich geringere Kosten an.

    Beispielrechnung:

    Für Lernmittel, die nur einjährig verwendet werden, wird pro Schuljahr ein Drittel des Ladenpreises berechnet. Bei Lernmitteln, die zwei oder drei Jahre verwendet werden, beträgt die Summe pro Schuljahr sogar nur noch ein Sechstel des ursprünglichen Ladenpreises.


    Besonders flexibel und besonders günstig:

    Auch bei einem Wechsel der Schule, einer Klasse, eines Kurses oder einer Lerngruppe innerhalb von Rheinland-Pfalz ist das Nutzungsentgelt nur einmal zu entrichten.

    Zum Vergleich:

    Beim konventionellen Schulbuchkauf müssen die Lernmittel bei einem Schulwechsel neu erworben werden, was mit Kosten verbunden ist – ein weiterer Beleg dafür, wie vorteilhaft das Ausleihen gegen ein Nutzungsentgelt ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer vorzeitigen Rückgabe der Lernmittel das Nutzungsentgelt leider nicht erstattet werden kann.

  • Wann, wo und wie kann ich mich anmelden?

    Wann? Die Anmeldung ist in der Zeit von 17.05. bis 17.06.2024 bei gedruckten Lernmitteln und vom 17.05 bis 07.10.2024 bei digitalen Lernmitteln möglich.

    Wo? Auf dem Internetportal unter www.LMF-online.rlp.de können Sie Ihre verbindliche Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklären und eine Einzugsermächtigung für das Nutzungsentgelt ausfüllen.

    Wie? Alle betroffenen Schüler*innen erhalten vom 02.05. bis 16.05.2024 weitere Informationen von ihrer Schule.
    Sie erhalten so nicht nur Ihr persönliches Passwort für das Internetportal, sondern auch Hinweise auf Unterstützung durch den Schulträger, wenn eine Online-Anmeldung nicht möglich sein sollte. Bewahren Sie deshalb die Informationen gut auf!

  • Wie bezahle ich das Nutzungsentgelt?

    Der Träger der Schule, die Ihr Kind im kommenden Schuljahr  besuchen wird, zieht das Nutzungsentgelt für die Ausleihe ein. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir Sie, uns bereits bei der Anmeldung Ihr Einverständnis über den Bankeinzug des Nutzungsentgelts zu geben.

  • Muss ich bei Schäden Schadensersatz leisten?

    Die ausgeliehenen Bücher und Lernmittel müssen pfleglich behandelt und rechtzeitig zurückgegeben werden. Es darf nichts unterstrichen, markiert oder mit Randbemerkungen
    versehen werden. Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder das ausgeliehene Buch verliert, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Um Schäden zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen, die Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen.

  • Sind meine Daten auch gut geschützt?

    Alle personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt.