Regeln
Hier finden Sie die aktuell gültige Landesverordnung: Rechtsgrundlagen des Landes Rheinland-Pfalz
Großteil der Corona-Beschränkungen aufgehoben
Quelle: Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine Hotspot-Regelung (rlp.de)Seit Anfang April sind die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Die 3 G-Regelung im ÖPNV und am Arbeitsplatz bestehen nicht mehr.