Altkleider

Altkleidercontainer

Im Stadtgebiet Frankenthal stehen derzeit etwa 140 Altkleidersammelcontainer von gemeinnützigen aber auch von kommerziellen Betreibern.

Hier finden Sie die Standorte eingezeichnet auf Karten und als Liste:

Was gehört in Altkleidercontainer?

  • saubere, modische Damen-, Herren- und Kinderkleidung
  • saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise zusammengebunden)
  • saubere Unterwäsche und Socken
  • saubere Mützen, Hüte und Handschuhe
  • saubere Tisch-, Bett-, Haushaltswäsche
  • Gürtel, Taschen, Accessoires
  • saubere Schlafsäcke

Was gehört nicht rein?

  • kaputte, dreckige oder nasse Kleidung oder Haushaltstextilien
  • textilfremde Materialien
  • Textilabfälle o. ä.
  • Matratzen, Polsterauflagen, Teppiche, Dämmstoffe ö. ä. 
  • Inlineskates, Skischuhe, Gummistiefel oder ähnliches Schuhwerk
  • einzelne Schuhe

Aufstellung von Altkleidercontainern

Informationen für Dienstleister und Unternehmen

Für das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Raum muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden, da die Grenzen des Gemeingebrauchs überschritten werden. 

Dienstleister und Unternehmen für Altkleidercontainer sind aufgerufen, sich zu melden, um eine neue Sondernutzungsgenehmigung zur Aufstellung von Altkleidercontainern zu erhalten. Grund ist, dass eine Umstellung bezüglich der Vergabe der Standorte gemäß neuem Konzept erfolgt. Interessierte können ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen für die Erlaubnis der Aufstellung von Containern bis 21. Juli 2024 bei der Stadtverwaltung einreichen. 

Wichtig ist hierbei:

  • Nur die im Konzept aufgeführten Standorte sind genehmigungsfähig
  • Es müssen sich um geprüfte Altkleidercontainer (z.B. CE- / oder TüV-Prüfung) handeln
  • Die Sondernutzung wird auf Widerruf befristet auf 3 Jahre erteilt


Die beteiligten Firmen sollen folgende Unterlagen einreichen:

  • Name und Anschrift des Unternehmens oder der gemeinnützigen Organisation einschließlich
  • der Benennung einer Kontaktperson mit Telefonnummer und Emailadresse
  • Sammlungsanzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister- oder Vereinsregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

 

Im Stadtrat am 26. Juni 2024 wurde das neue Standortkonzept der Altkleidercontainer beschlossen. 

Die Einreichung der Anträge mit Unterlagen kann erfolgen per Mail: 

strassenverkehr@frankenthal.de

oder per Post an:  

Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)

Bereich Ordnung und Umwelt

Abteilung Straßenverkehr

Hammstraße 20

67227 Frankenthal (Pfalz)