Die Abfallbehälter in Frankenthal

Biomüll

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Ihr Abfall - Unsere Aufgabe


Biotonne

Mit der getrennten Erfassung von Bioabfall wird ein wichtiger Beitrag zur regenerativen Energieversorgung und Ressourcenschonung geleistet.

Was darf in die Biotonne?

  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Fleisch-, Wurst- und Fischreste
  • Gemüse- und Obstreste (auch Zitrusfrüchte)
  • Hobel- und Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Käse- und Milchproduktreste
  • Kaffeesatz mit Papierfilter
  • Kleintierstreu aus pflanzlichen Materialien
  • Knochen- und Fischgräten
  • Küchenpapier zur Feuchtigkeitsaufnahme
  • Nussschalen
  • Servietten zur Feuchtigkeitsaufnahme
  • Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
  • Verwelkte Blumen

Was darf nicht in die Biotonne?

  • Altglas
  • Asche
  • Bauschutt
  • Hygieneartikel
  • Hundekotbeutel
  • Kehrricht
  • Keramik
  • Kleintierstreu aus mineralischen Materialien
  • Plastiktüten
  • Schadstoffe
  • Verdorbene Lebensmittel mit Verpackung
  • Schadstoffe
  • Zigarettenkippen

Tipps für die Sammlung von Bioabfall

  • Nutzen Sie bitte für die Sammlung der Bioabfälle Papiertüten.
  • Den Bioabfall in der Küche in einem geschlossenem Gefäß sammeln und spätestens alle 3 Tage in die Tonne bringen. So können Fliegen keine Eier ablegen.
  • Bioabfall in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenpapier verpackt in die Biotonne, bindet die Feuchtigkeit und bremst Fäulnisprozesse.
  • Den Boden der Tonne mit Papier oder Eierkartons auslegen. Das bindet Feuchtigkeit.
  • Den Deckel der Biotonne stets geschlossen halten.
  • Gesteinsmehl, gelöschten Kalk oder Biotonnenpulver aus dem Baumarkt verwenden.
  • Die Tonne zu jeder Leerung bereitstellen.
  • Im Sommer die Tonne an einen kühlen, schattigen Platz stellen.
  • Nach der Leerung die Tonne mit dem Gartenschlauch ausspritzen und den Deckelrand mit Essig abwischen.
  • Im Winter die Tonne an einen geschützten warmen Standort stellen.

Abholung

Die Biotonnen werden gegen Gebühr in folgenden Größen angeboten:

  • 40 Liter
  • 60 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter
  • 660 Liter

Die Behältergröße der Biotonne wird anhand der Personenzahl Ihrer Abrechnungseinheit ermittelt. Das Mindestvolumen beträgt 7 Liter pro Person und Woche.

Abfuhr alle zwei Wochen ab 06:00 Uhr am Straßenrand.
Bei Straßenbauarbeiten müssen die Abfallbehälter an die nächst befahrbare Straße gebracht werden.

Die Abfallbehälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden. Neben dem Abfallbehälter abgestellte Abfälle werden nicht mitgenommen. Ausnahme: städtischer Abfallsack, Windelsack.

Zusätzlicher Service des EWF 

Sie haben die Möglichkeit, den Biotonnendeckel gegen einen Biofilterdeckel austauschen zu lassen. Der Biofilterdeckel kann gegen Geruchsbelästigung und Fliegenbildung vorbeugen. Bitte beachten Sie, dass der Filter in dem Deckel alle zwei Jahre ausgetauscht werden muss. Die Nachrüstung des Deckels kann schriftlich und gegen Gebühr beantragt werden.

  • Bioabfallbehälter bis 120 Liter Fassungsvermögen für 51,31 € je Filterdeckel
  • Bioabfallbehälter 240 Liter für 61,56 € je Filterdeckel

Antrag auf Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. frei wählbares Behältervolumen der Biotonne

Bei folgenden Voraussetzungen kann auf Antrag eine Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. ein frei wählbares Bioabfallbehältervolumen beantragt werden:

Eine Gartenfläche von mindestens 30 qm auf dem Grundstück pro an die Eigenkompostierung angeschlossene Person und das Vorhalten eines Komposters oder Komposthaufens mit in Rotte befindlichem Material auf dem Grundstück.

Zudem muss nachgewiesen werden, dass kein Bioabfall über die Restmülltonne entsorgt wird. Dies wird vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.

Alternativ kann der Antragsteller nach Erfüllung derselben Antragskriterien auch frei ein Bioabfallbehältervolumen wählen. Diese Möglichkeit soll hauptsächlich für Haushalte gelten, bei denen gekochte oder rohe Speisereste tierischer Herkunft anfallen, welche nicht über den Komposter entsorgt werden dürfen.