Bei folgenden Voraussetzungen kann auf Antrag eine Befreiung der Anschluss- und Benutzungspflicht der Biotonne bzw. ein frei wählbares Bioabfallbehältervolumen beantragt werden:
Eine Gartenfläche von mindestens 30 qm auf dem Grundstück pro an die Eigenkompostierung angeschlossene Person und das Vorhalten eines Komposters oder Komposthaufens mit in Rotte befindlichem Material auf dem Grundstück.
Zudem muss nachgewiesen werden, dass kein Bioabfall über die Restmülltonne entsorgt wird. Dies wird vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.
Alternativ kann der Antragsteller nach Erfüllung derselben Antragskriterien auch frei ein Bioabfallbehältervolumen wählen. Diese Möglichkeit soll hauptsächlich für Haushalte gelten, bei denen gekochte oder rohe Speisereste tierischer Herkunft anfallen, welche nicht über den Komposter entsorgt werden dürfen.