Frankenthal

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung

Jedem ist bekannt: Der Wasserkreislauf ist, neben dem Sauerstoff, die wichtigste Voraussetzung für das Leben auf der Erde.

Für den Wohnkomfort ist ein sinnvoller Umgang mit dem Element Wasser entscheidend. So muss ein Gebäude gegen Niederschläge geschützt und gegen Grundwasser gesichert sein sowie für eine Bewohnbarkeit eine funktionierende Trinkwasserver- und ebenso eine gesicherte Abwasserentsorgung aufweisen. Zudem sollten die schmutzwasserführenden Leitungen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Leckagen aufweisen. Da Undichtigkeiten kaum auffallen, können bei fehlenden Prüfungen Langzeitschäden mit erheblichen Auswirkungen (bis zum Tagesbruch) entstehen.

Die Grundstücksentwässerung ist die bauliche Anlage, die zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und gegebenenfalls zur Vorbehandlung von Abwasser in und auf dem Grundstück dient. Entsprechend der Devise "Eigentum verpflichtet" ist es nicht damit getan, einen Abwasseranschluss herzustellen, vielmehr ist auch hier der Grundstückseigentümer für den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung verantwortlich. Der Schutz gegenüber Rückstau sollte bei Gebäuden mit Entwässerungsablaufstellen unterhalb der Rückstauebene unbedingt überprüft werden. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene dürfen dagegen nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss entwässert werden, hauptsächlich vor dem Hintergrund das die verdrängte Luft ungehindert ausströmen kann. Für die Niederschlagsableitung haben wir Ihnen einige rechtliche und fachliche Informationen zusammengestellt. 

Die Errichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage bedarf im Rahmen der Baugenehmigung einer fachlichen Zustimmung durch den EWF. Was dabei alles zu beachten ist, haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt. Für die Herstellung / Reparatur eines Hausanschlusses im öffentlichen Bereich ist ein Antrag rechtzeitig bei uns zu stellen.

Für Bauherren und Fachinteressierte verweisen wir auf die Unterlagen der JADE-Hochschule Oldenburg, sowie auf Grundlagen und Übungsaufgaben der TU Dresden bezüglich der Niederschlagsversickerung über die belebte Bodenzone (Rasen auf Mutterboden).

Die Bemessung von

Nachdem Sie die Unterlagen durchgearbeitet haben, sollten Sie die Bemessung einer Fall- Grund- oder Sammelleitung sowie eine Versickerungsanlage überprüfen können. Für die Bemessung der häuslichen Abwasserleitungen haben wir eine Anleitung verlinkt.

Grundstücksentwässerungsanlage

Die geschichtliche und technische Entwicklung der letzten 100 Jahre hat Ihnen eine Grundstücksentwässerung hinterlassen, die sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. So wurde insbesondere nach den Weltkriegen nicht immer auf eine sach- und fachgerechte Planung und Bauausführung geachtet oder die Vorgaben falsch ausgelegt.

Daher ist es jetzt notwendig, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, auch vor dem  Hintergrund, dass durch das Dichtungsmaterial (Weißstrick) und des größtenteils "vergessenen" Teervergusses bis zu 70 % aller vor 1970 verlegten Steinzeug - Grundleitungen Lageveränderungen im Muffenbereich aufweisen, die zu Undichtigkeiten führen können. Bereits seit Mitte der 90-er Jahre wird gefordert, dass alle unter der Rückstauebene verlegten Leitungen, die häusliches Abwasser führen, auf ihren Zustand (Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit) zu prüfen sind.

Wer im Keller Abläufe hat und feststellt das seine Grundleitung als Mischsystem durchs Gebäude geführt wurde, muss seine Abläufe im Keller einzeln gegenüber Rückstau absichern. Für entsprechendes Geld ist auch eine zentrale Lösung zu haben. Bei Neuanlagen sind die Abwasserarten getrennt bis zur Grundstücksgrenze zu führen.

Bei allen Umbauten der Entwässerung sollten Sie darauf achten, dass Regenwasserleitungen separat bis zur Grundstücksgrenze geführt und über einen Entspannungspunkt (z.B. Schacht mit offenem Durchlauf) an das Kanalnetz angeschlossen werden. Wo es möglich ist, sollten Grundleitungen in Gebäuden (Leitungen unter der Bodenplatte) durch Sammelleitungen (Leitungen unter der Kellerdecke) ersetzt werden. Wo dies nicht machbar ist, kann z. B. auch eine Verlegung in einem zugänglichen Leitungstunnel (Abdeckung durch Platten oder Bleche) erfolgen.

Für Instandhaltung und Wartung gibt Ihnen die Broschüre des Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung erste Informationen.

Baumbestand: Hierzu empfehlen wir einen Blick in das Landesnachbarrechtsgesetz, insbesondere die §§ 44 und 51. Eine besondere Problematik stellen Querschnittseinengungen durch Wurzeleinwuchs dar. Schäden werden sehr spät und oft erst durch Störungen erkannt.
Grundsätzlich gilt als Schadensverursacher der Eigentümer des Baumes, der sich daher finanziell an der Schadensbeseitigung beteiligen muss. Untersuchungen zu diesem Thema hat das "Institut für Unterirdische Infrastruktur" (IKT) durchgeführt. An Hand der Wurzel kann, u.a. von Prof. Dr. Fink von der UNI Freiburg, ein Gutachten zum verursachenden Baum (Störer) erstellt werden. 

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