Abscheider
- Da Öle, Fette und Mineralöle nichts in der Kanalisation zu suchen haben wurden Grenzwerte festgelegt.
- So dürfen Abwässer, die mehr als 300 mg/l lipophile Stoffe aufweisen, nur nach Vorbehandlung eingeleitet werden.
- Gleiches gilt für Kohlenwasserstoffe. Abwässer dürfen am Entstehungsort den Wert von 100 mg/l und am Einleitungspunkt in die Kanalisation den Wert von 20 mg/l nicht überschreiten.
Leichtflüssigkeitsabscheider (Entwässerungssatzung § 12 Abs. 2)
- Zur Behandlung von gewerblichem Abwasser, insbesondere aus Fahrzeugwaschanlagen, der Reinigung von ölverschmutzten Teilen und von Tankstellen, sind Leichtflüssigkeitsabscheider einzusetzen.
- Bemessung sowie Betrieb, Kontrolle und Wartung der Abscheider erfolgt nach der EN 858-2 in Verbindung mit der DIN 1999-100 und 101.
- Eine Wartung dieser Anlagen hat halbjährlich durch Sachkundige zu erfolgen.
- Alle 5 Jahre ist eine Generalinspektion mit einer Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.
- Das Ergebnis dieser Prüfung ist uns unaufgefordert zur Kenntnis zu geben.
- Jährlich sind uns alle Entleerungen der Abscheider schriftlich mitzuteilen und der Verbleib des Entleerungsgutes nachzuweisen.
Ein entsprechendes Merkblatt für mineralölhaltige Abwässer und Abfälle wurde vom Land veröffentlicht.
Fettabscheider (Entwässerungssatzung § 12 Abs. 2)
- Erhitzte Fette, die flüssig in die Kanalisation gelangen, kühlen dort ab und gehen in ihren festen Zustand über. Sie setzen sich an der Kanalwandung und an der Wasseroberfläche ab und bildet mit anderen Schwimmstoffen einen festen Belag.
- Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Reinigung der Kanäle und zur Entsorgung als Sondermüll, bevor das Abwasser zur Großkläranlage gepumpt wird. Daher ist es erforderlich, dass das Fett bereits dort, wo es anfällt, zurückgehalten wird.
- Die Fettabscheider sind beim EWF zu beantragen und nach Genehmigung entsprechend den Vorschriften zu warten und zu betreiben.
- Die Dimensionierung hat nach der DIN EN 1825-2 zu erfolgen.
Die Ermittlung der Nenngröße erfolgt in Abhängigkeit von:- der maximalen Schmutzwassermenge
- dem Dichtefaktor für das maßgebende Fett oder Öl
- den Erschwernisfaktoren für den Einsatz von Spül-/Reinigungsmittel
- der Ablauftemperatur. (Bei Temperaturen über 60°C beträgt der Aufschlag 30 %)
Hier können Sie durch die Wahl geeigneter Geschirrspülgeräte die Nenngröße beeinflussen. Online können Sie z.B. hier eine erste Bemessung vornehmen.
Fettabscheider müssen regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden.
- So sollte eine wöchentliche Kontrolle, eine monatliche Entleerung und eine jährliche Wartung entsprechend der DIN 4040-100 durchgeführt werden.
- Die Entleerung kann durch den EWF erfolgen. Andernfalls ist uns die Entleerung schriftlich, jeweils zum Jahreswechsel, mitzuteilen und der Verbleib des Entleerungsgutes nachzuweisen.
Eigenkontrolle
Der Betrieb von Abscheideranlagen für Fette ist vom Betreiber eigenverantwortlich zu überwachen. Er kann sich dazu Dritter bedienen. Der Betrieb hat durch sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen. Es dürfen keine Stoffe in die Anlage eingeleitet werden, die die bauliche Beschaffenheit und die verfahrenstechnische Funktion der Anlage beeinträchtigen können wie z.B.
- fäkalienhaltiges Abwasser,
- Regenwasser,
- mineralische Öle und Fette enthaltendes Abwasser,
- Abwasser aus Nassentsorgungs-/Zerkleinerungsanlagen,
- Abwasser aus dem Schlachtbereich und
- erstarrende Fette in konzentrierter Form (Frittierfett)
Gemäß DIN 4040-100 ist im Rahmen der Eigenkontrolle für jede Abscheideanlage ein Betriebstagebuch zu führen. Darin sind Zeitpunkt und Ergebnis der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel zu dokumentieren. Es sind weiterhin Nachweise zu ggf. eingesetzten Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmitteln zu führen.
Musterbetriebstagebücher können Sie u.a. aus dem DWA-Shop, unter Arbeitshilfen-Abwasser.de oder von verschiedenen Herstellern beziehen.