Abwassergebühren

Was kostet das Abwasser?

Das Entgelt für die Abwasserbeseitigung (nach § 1 Abs. 1 und 2 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung) beträgt  ab 01.01.2023 1,56 €/m³.

* Die Gebühren nach Haushaltssatzung (Fäkalschlammentsorgung) werden geprüft.

a) Schmutzwassergebühr

Informationen zur Schmutzwassergebühr nach  §10 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung.

  • Schmutzwasserbeseitigung: 1,56 Euro Benutzungsgebühr je cbm Schmutzwasser


Befreiung von der Schmutzwassergebühr über einen Gartenwasserzähler

Die Ermittlung der Schmutzwassergebühr erfolgt auf Basis des Frischwasserbezuges. Gebührenpflichtig ist nur diejenige Schmutzwassermenge, die tatsächlich in die Kanalisation gelangt. Nach unserer Entwässerungssatzung wird bereits ohne gesonderten Nachweis die Schmutzwassermenge um 10 % gegenüber der Frischwassermenge reduziert. Bei größerer Nichteinleitungsmenge in das Abwassersystem besteht nach § 10 Abs. 1 und 2 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung, die Möglichkeit, eine weitergehende Reduzierung zu beantragen. Hierzu ist ein gesonderter Nachweis (z.B. Gartenwasserzähler) erforderlich.

Meldung von Wasser- und Wärmezähler

Bitte beachten: Wer seit 2015 einen neuen Wasser- und Wärmezähler in seinem Keller montiert hat, der nicht geeicht, sondern eine CE Kennzeichnung aufweist, muss dies dem Eichamt melden. Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler der Versorgungsunternehmen, sondern auch solche, die sich - auch als sogenannte Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler - im Besitz eines Unternehmens oder von Privatpersonen befinden.

b) Oberflächenwasserbeitrag

Informationen zum Oberflächenwasserbeitrag nach §§ 9, 4, 6, 7 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung.

  • Oberflächenwasserbeseitigung: 0,46 Euro /m²
    (wiederkehrender Beitrag je qm/Jahr Abflussfläche) (Berechnungsfläche mindestens 50 m²)

c) Beseitigung von Fäkalschlamm und Abwasser aus geschlossenen Gruben, Abscheidern u.a.

Informationen zur Beseitigung von Fäkalschlamm und Abwasser aus geschlossenen Gruben, Abscheidern u.a., nach § 16 Abs. 5 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung.

  • Abfuhr von Schlamm oder Abwasser: 9,00 Euro /m³ *
    nach § 16 Abs. 1 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung
    festgelegte Gebühr lt. Haushaltssatzung
  • Annahme und Beseitigung von Schlamm oder Abwasser: 3,20 Euro /m³ *
    nach § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung
    Festlegung lt. Haushaltsatzung, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr

d) Beitragssatz für die Erhebung einmaliger Beiträge

Informationen zum d) Beitragssatz für die Erhebung einmaliger Beiträge nach § 3 Abs. 3 Abgabensatzung Abwasserbeseitigung.

  • Schmutzwasser: 2,99 Euro /m²
  • Oberflächenwasser: 3,63 Euro /m²
  • Gesamt: 6,62 Euro /m²

e) Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen

Informationen zu Gebühren für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 5 Abs. 4 Entwässerungssatzung.

  • Bearbeitungsgebühr unabhängig von der Einleitmenge: 75 Euro
  • Befristetes Einleiten von Wasser, das kein Schmutz- oder Niederschlagswasser ist: 0,73 Euro /m³

Hier erhalten Sie das Formblatt für die Erfassung genehmigter Einleitungen in die öffentliche Kanalisation. Die Entnahme aus dem Untergrund sowie die Einleitung ist bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Grundstücksanschlüsse

Anschlussleitungen, einschließlich deren Verbindung mit den Kanälen werden von der Stadt hergestellt, geändert, erneuert und beseitigt. Die Kostenregelungen hierzu sind in der Abgabensatzung § 13 verankert, es gelten zudem die zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Satzungsregelungen.

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