Bestattungsarten
Auf den Frankenthaler Friedhöfen hält der EWF, Abteilung Friedhofswesen, alle gängigen Bestattungsarten / Beisetzungsmöglichkeiten bereit.
Grabarten | Erdwahlgrab | Erdreihengrab | Erdrasengrab |
Beisetzungsmöglichkeiten | max. 2 Särge und 4 Urnen | 1 Sarg | 1 Sarg |
Grablage | Darf mitbestimmt werden | Wird von der | Wird der Reihe nach |
Grabgestaltung | Bauliche Anlage darf „frei“ bestimmt werden bzw. Gestaltungsvorschriften der Satzung sind zu beachten Bei Abdeckungen können sich die Ruhefristen nach der Satzung verlängern | Nur stehender Stein und/oder Einfassung | Gestaltungsvorschriften der Satzung sind zu beachten |
Grabarten
| Urnenwahlgrab | Urnenreihengrab | 2er – Urnengrabstätte in Urnengemeinschafts-anlagen | 1er – Urnengrabstätte in Urnengemeinschafts-anlagen | Anonymes Grab | Baumbestattung / Naturnahe Bestattung |
Beisetzungsmöglichkeiten | Max. 4 Urnen | 1 Urne | Max. 2 Urnen | 1 Urne | 1 Urne oder Sarg | Max. 2 Urnen |
Ersterwerbslaufzeit | 30 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre | 20 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre |
Grablage | Darf mitbestimmt werden | Wird von der Verwaltung vergeben | Wird der Reihe nach vergeben | Wird der Reihe nach vergeben | Wird anonym von der Verwaltung vergeben | Wird der Reihe nach vergeben |
Grabgestaltung | Bauliche Anlage darf „frei“ bestimmt werden bzw. Gestaltungs-vorschriften der Satzung sind zu beachten | Bauliche Anlage darf „frei“ bestimmt werden bzw. Gestaltungs-vorschriften der Satzung sind zu beachten | Vorhandenes darf genutzt werden bzw. Gestaltungsvorschriften der Satzung sind zu beachten | Vorhandenes darf genutzt werden bzw. Gestaltungsvorschriften der Satzung sind zu beachten | Kein Anlegen des Grabes möglich | Vorhandenes darf genutzt werden bzw. Gestaltungs-vorschriften der Satzung sind zu beachten |
Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung bzw. Friedhofsgebührensatzung entnehmen.