Verhalten auf den Friedhöfen
Auszug aus § 5 Friedhofssatzung
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der
Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigen– und Wirtschaftsbetriebes Frankenthal (Pfalz) sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen Friedhöfe nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. Schulklassen, Kindergartengruppen oder andere Gruppen haben sich zuvor bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
(3) Innerhalb der Friedhöfe ist insbesondere untersagt:
a) die Störung von Ruhe und Ordnung, insbesondere die Störung von Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen und Gedenkfeiern,
b) das Rauchen im gesamten Friedhofsbereich einschließlich der Gebäude,
c) das Mitführen von Tieren, ausgenommen Behindertenbegleithunden,
d) das Besteigen von Einfriedungen, Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen,
e) die Wege mit Fahrzeugen aller Art sowie Sportgeräten (z.B. Inliner, Skateboards, Rollschuhen, Kickboards etc.) zu befahren; ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle, Fahrzeuge der Stadt Frankenthal (Pfalz) und Fahrzeuge der auf dem Friedhof zugelassenen Dienstleistungsunternehmen.
Das Mitführen von Fahrrädern und Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabpflege ist zulässig. Das Befahren der Hauptwege mit Fahrrädern in Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt, sofern keine Störung des Bestattungsbetriebes stattfindet.
f) die Verunreinigung von Einrichtungen und Friedhofswegen, sowie das Ablegen von Abraum und Abfällen außerhalb der hierfür bestimmten Stellen und Behältnisse,
g) das Betreten von Grünanlagen und fremden Grabstätten,
h) die Beschädigung oder Beschmutzung von Grabstätten, baulicher Anlagen und Einpflanzungen,
i) die Ausführung von störenden Friedhofsarbeiten an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung,
j) das Anbieten von Waren aller Art sowie das Anbieten von Dienstleistungen,
k) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken,
l) zu lärmen, zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern,
m) Druckschriften zu verteilen,
n) das Entsorgen von Abfällen, die nicht aus Anlass der Pflege von Grabstätten entstanden sind.
Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.