Winterdienst: Wer hat welche Pflichten?

Räum- und Streupflicht vor der eigenen Haustür

Der Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Eigentümer der angrenzenden sowie durch eine Straße erschlossenen Grundstücke. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenthal geregelt, die hier abrufbar ist. Hierbei muss der Gehweg mit einer Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ebenso breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße freigehalten werden. Für gemeinsame Geh- und Radwege gilt das gleiche. Für den Winterdienst auf öffentlichen Parkbuchten vor dem Grundstück sind ebenfalls die Anlieger verantwortlich. Es dürfen nur abstumpfende Materialien, wie Schotter, Splitt, Kies, Granulat oder Sand als Streumittel verwendet werden. Schnee soll am Gehwegrand so angehäuft werden, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Die Straßenrinne und die Gullys müssen freigehalten werden, damit das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann. Geräumt und gestreut werden muss von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Bei länger anhaltendem Schneefall muss bis 20 Uhr in angemessenen Zeitabständen nachgearbeitet werden, solange eine Gefahr besteht.

Winterdienst des EWF

Wenn es in Frankenthal schneit, sind die Räum- und Streufahrzeuge des EWF unterwegs. Bereits seit dem 1. November sind die Einsatzfahrzeuge umgerüstet und überprüft, das Streusalz-Speichersilo auf dem Betriebsgelände des EWF in der Ackerstraße mit 120 Tonnen Salz befüllt und die Soleanlage einsatzbereit gemacht. Insgesamt stehen für den Winterdienst 16 Räum- und Streufahrzeuge des EWF bereit. Ein Bereitschaftsdienst ist eingerichtet – rund 80 Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen sind hierfür eingeteilt. 

Im Team unterwegs

Der Bereitschaftsdienst ist in verschiedene Gruppen eingeteilt – jeweils vier Kollegen kümmern sich im Einsatzfall um Straßen und Kreuzungen, sechs weitere um Schulwege und Bushaltestellen und drei weitere um die Frankenthaler Friedhöfe. Je nach Wetterlage wird bei Bedarf die Personaldecke aufgestockt und aus den drei Gruppen eine Mannschaft von über 35 Personen gebildet.

Ob es losgeht, erfährt der EWF durch einen externen Wetterdienstleister. Gibt es Warnungen, werden früh morgens die Straßen kontrolliert und bei Bedarf der Winterdienst in den Einsatz gerufen. Täglich erhalten die Verantwortlichen hierfür bis zu vier Glätteprognosen per E-Mail. An witterungskritischen Einsatztagen wird die Einsatzleitung zusätzlich durch einen SMS-Dienst auf dem Laufenden gehalten. Das Thema Schnee ist in Frankenthal allerdings wesentlich weniger häufig als gefrierende Nässe.

Sole gegen Glätte

Um gefrierender Nässe bei Fahrbahntemperaturen bis minus sechs Grad vorbeugen zu können, kommt Sole zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um Streusalz, das in Wasser gelöst ist. Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb setzt, wenn überhaupt, Sole nur auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen und auf Fußgängerüberwegen zur Verkehrssicherheit ein, wobei jeweils zwischen dem Umweltschutz, dem Verkehrsaufkommen, dem zu erwartenden Straßenzustand und der Sicherheit des Verkehrs abgewogen wird. Durch den Einsatz von Sole wird der Gehalt an Salz hierbei deutlich verringert. Die auftauende Eigenschaft von Sole ist vor allem dann gefragt, wenn es Steigungen oder Gefälle gibt oder Straßen stark frequentiert sind. 

Auf Gehwegen, in Parks oder an Bushaltestellen verwendet der EWF ein Bimssteingemisch, ein sogenanntes abstumpfendes Mittel. Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht, sondern erhöhen die Griffigkeit von Straßen und Gehwegen. Für den Einsatz des jeweiligen Streumittels gilt es also immer zwischen Umweltschutz und Verkehrssicherheit abzuwägen.

Mehr Informationen sind auf der Übersichtsseite des EWF abrufbar. Das Bürgerbüro des EWF berät außerdem unter 06233 89 777 oder vor Ort in der Ackerstraße 24.

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