Achtung! Für ein Parkverbot muss nicht zwingend ein Schild aufgestellt werden. Laut Straßenverkehrsordnung gelten auch Parkverbote 5m vor und nach Kreuzungen, auf Gehwegen, im Kurvenbereich, in allen Wendeeinrichtungen, vor abgesenkten Bordsteinen und wenn die Restbreite der Fahrbahn weniger als 3m beträgt. Sollte der Apell nicht helfen, zieht das Ordnungsamt mit Strafzetteln nach oder lässt abschleppen. Denn wo das Sammelfahrzeug nicht durchkommt, kommt auch kein Löschfahrzeug durch!