Wenn sich Stoffe in der Tonne befinden die nicht mit dem Biomüll entsorgt werden dürfen, wie zum Beispiel Plastik, Glas oder Steine, werden die Behälter nicht geleert.
Es ist zu beachten, dass seit der Novelle der Bioabfallverordnung vom 22.09.2021, unterstützt durch den Beitritt zur Kampagne #wirfürbio im Jahr 2021, auch keine kompostierbaren Plastiktüten mehr verwendet werden dürfen!
Die Mitarbeiter der Abfallentsorgung kennzeichnen die betreffenden Behälter mit einem orangenen Aufkleber und fordern damit zur Nachsortierung auf. Der Behälter kann dann zum nächsten Regelabfuhrtermin wieder bereitgestellt werden. Alternativ kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung beantragt werden.