In welchem Umfang sind die Anliegerinnen und Anlieger für den Winterdienst verantwortlich?
- Der Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.
- Auf Gehwegen muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden.
- Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1,50 m breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße geräumt und gestreut werden.
- Auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 m geräumt und gestreut werden.
- Für den Winterdienst auf öffentlichen Parkbuchten vor dem Grundstück sind ebenfalls die Anlieger verantwortlich.
Egal ob Sie Eigentümer, Mieter oder Pächter sind, laut Straßenreinigungssatzung ist es Ihre Aufgabe, den Gehweg schnee- und eisfrei zu halten.