Ganztagsförderung - Allgemeines
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst gilt der Anspruch für Kinder der ersten Klassenstufe und wird schrittweise bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschüler bis zur vierten Klasse ausgeweitet.
Ganztagsschulen bieten kostenlose Betreuung, während für andere Betreuungsangebote wie Betreuende Grundschulen (BGS) und Horte Kosten anfallen können. Ziel ist die Förderung von Chancengleichheit, sozialer Interaktion und die Unterstützung von Familien durch bedarfsgerechte Angebote. Das Gesetz fördert eine ganzheitliche Bildung und enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 die 1. Klasse einer Grundschule besuchen, haben erstmals das Recht auf Ganztagsförderung.
Der Gesetzgeber möchte damit Eltern bei ihrer Berufstätigkeit unterstützen. Durch eine jährliche, stufenweise Erweiterung des neuen Rechtsanspruchs soll bis zum Schuljahr 2029/2030 ein Ganztagsangebot für die Kinder aller Grundschulklassen bestehen.