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Kinderrechte

Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz „UN-Kinderrechtskonvention“ (KRK) wurde am 20.11.1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Grundanliegen der Kinderrechtskonvention ist es gesetzlich zu verankern, das Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind – ausgestattet mit Würde, mit eigenen Bedürfnissen, Interessen und Rechten. Kinder im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen zwischen 0 und 18 Jahren. Jedes Jahr steht im Rahmen der "Woche der Kinderrecht" des Ministeriums von Rheinland-Pfalz ein bestimmtes Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. 

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