Kinderrechte
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz „UN-Kinderrechtskonvention“ (KRK) wurde am 20.11.1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Grundanliegen der Kinderrechtskonvention ist es gesetzlich zu verankern, das Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind – ausgestattet mit Würde, mit eigenen Bedürfnissen, Interessen und Rechten. Kinder im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen zwischen 0 und 18 Jahren. Jedes Jahr steht im Rahmen der "Woche der Kinderrecht" des Ministeriums von Rheinland-Pfalz ein bestimmtes Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt.