Schwerbehindertenausweis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Im Bürgerservice sind Anträge zur Beantragung (Erstbeantragung und Änderungsantrag) erhältlich. Als Serviceleistung leitet der Bürgerservice die ausgefüllten Anträge auch an das Amt für soziale Angelegenheiten in Landau weiter. Dort erfolgt die eigentliche Bearbeitung des Antrages.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare