Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Mitzubringen sind:
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
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