Änderung der Hauptwohnung
- Leistungsbeschreibung
- Teaser
- Verfahrensablauf
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Eine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.de möglich.
Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie
- einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
- AusweisApp 2
-Nutzerkonto (vorzugsweise BundID)
- Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format
Teaser
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.
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