Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
-
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Welche Gebühren fallen an?
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Gebühr: 8,00 €Vorkasse: NeinReiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach DeutschlandVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 JahrenVorkasse: NeinVorläufiger ReisepassWelche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.