Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Leistungsbeschreibung
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Kinder unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gemeinsam unterrichtet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. An der IGS können die Schülerinnen und Schüler jeden der folgenden Schulabschlüsse erreichen.
- die Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
- den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
die Allgemeine Hochschulreife. Die Wahl des richtigen Schulabschlusses erfolgt dabei nicht zu früh.
Die mittlerweile flächendeckend ausgebauten Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend vierzügige Schulen der Klassenstufen 5 – 10 mit einer gymnasialen Oberstufe (MSS)Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Kurztext
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Bildung zuständige Ministerium. Für individuelle Fragen zur Gesamtschule wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule.