Gleichstellung von Frau und Mann

  • Leistungsbeschreibung

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz) 

    „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. … In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.“ (§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung)

    Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, Defizite aufzuzeigen und Maßnahmen zu einer gleichberechtigten Teilhabe anzustoßen.

    Die Gleichstellungsstelle engagiert sich daher

    • für mehr Frauen in Politik und Parlamenten
    • für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
    • für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen
    • für mehr Frauen in Führungspositionen
    • für mehr Sichtbarkeit von Frauen in Kunst und Kultur
    • gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen

    Im Gleichstellungsbüro beraten und informieren wir Sie zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und vermitteln Sie bei Bedarf an kompetente Berater*innen weiter.

    Mehr dazu lesen Sie im Kommunalbrevier 2019

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

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