Gleichstellung von Frau und Mann
Leistungsbeschreibung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. … In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.“ (§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung)
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, Defizite aufzuzeigen und Maßnahmen zu einer gleichberechtigten Teilhabe anzustoßen.
Die Gleichstellungsstelle engagiert sich daher
- für mehr Frauen in Politik und Parlamenten
- für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
- für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen
- für mehr Frauen in Führungspositionen
- für mehr Sichtbarkeit von Frauen in Kunst und Kultur
- gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen
Im Gleichstellungsbüro beraten und informieren wir Sie zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und vermitteln Sie bei Bedarf an kompetente Berater*innen weiter.
Mehr dazu lesen Sie im Kommunalbrevier 2019
Rechtsgrundlage