Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
    Wenn Sie Staatsangehöriger eines Staates sind, der im Anhang I der Visaverordnung der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung (EG) Nr. 539/2001) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage im Schengenraum ein Visum. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission finden Sie eine vollständige Liste der betreffenden Staaten.
    Wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel (im Schengenraum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen. Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.
    Das Visum wird dann für Aufenthalte bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte.
    Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.
    Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das im Anhang II der Visaverordnung der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung (EG) Nr. 539/2001) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengenraum kein Visum.

  • Verfahrensablauf

    In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:

    • Auf der Webseite der Deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort finden Sie das Antragsformular und ausführliche Informationen, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen.
    • Buchen Sie bitte rechtzeig einen Termin für die Antragstellung
    • Das vollständige Antragformular und die erforderlichen Nachweise können Sie entweder direkt bei der Auslandsvertretung oder einem externen Dienstleister abgeben.
    • Bei Abgabe des Antrags werden Ihre Fingerabdrücke genommen
    • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
    • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der Sie auch darüber informiert, welche Rechtsmittel Ihnen gegen diese Entscheidung zur Verfügung stehen.
       
  • Zuständige Stelle

    Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Konsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen den Zweck Ihrer Reise und die Bedingungen Ihres Aufenthalts glaubhaft machen können
    • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie aus dem Schengenraum ausreisen, bevor Ihr Visum ungültig wird
    • Es darf für Sie keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegen
    • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die in-nere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Schengenraums darstellen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein gültiges Reisedokument (zum Beispiel Reisepass)
    • biometrisches Lichtbild
    • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Nachweis einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung
    • Nachweis über den Reisezweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts in Deutschland
    • Nachweis darüber, dass Sie Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise bezahlen können
    • Einzelheiten zu den für einen Visumantrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und in den dort eingestellten Merkblättern
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Visumgebühr: EUR 60,00
    • Ermäßigte Visumgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren und bei Anwendung eines Visumerleichterungsabkommens: EUR 35,00
    • Kinder unter 6 Jahren: gebührenfrei
    • In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
    • Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr. 
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor dem geplanten Reiseantritt stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel: 15 Kalendertage

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Formulare: Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums, Kategorie C
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
  • Was sollte ich noch wissen?

    Von der Visumpflicht ausgenommen sind Personen, die in Artikel 4 der EG-Visaverordnung aufgeführt sind (beispielsweise Inhaber von Diplomatenpässen, ziviles Flug- oder Schiffspersonal).


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für Schengen-Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende