Anmeldung einer Erdbestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Rheinland-Pfalz eine verstorbene Person mittels Erdbestattung beisetzen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Bestattungsgenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes und müssen die Erdbestattung bei der zuständigen Behörde/Friedhofsträger beantragen.

    Manche Friedhofsträger erlauben auch die Beisetzung in einer Gruft, ober- oder unterirdischen Grabkammern, Totenhäusern, Urnenwänden oder ähnlichen Einrichtungen.  

    Ausnahmen von der Sargpflicht bei Erdbestattungen sind rechtlich nicht vorgesehen. Verbietet die Religion der verstorbenen Person eine Beisetzung in einem Sarg, haben manche Friedhofsträger Lösungen entwickelt, wie religiöse Motive mit der Sargpflicht in Einklang gebracht werden können. Es gibt unterschiedliche Arten von Grabstätten, wobei Reihengräber auf jedem Friedhof vorhanden sein müssen. Über das weitere Angebot entscheidet der jeweilige Friedhofsträger.

    Ein wichtiger Unterschied zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab ist, dass bei einem Reihengrab eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich ist. Auch kann in einem Reihengrab stets nur eine Person beigesetzt werden. Später sterbende Angehörige dürfen somit nicht in diesem Reihengrab, sondern müssen in einer anderen Grabstätte beigesetzt werden.

    Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Dauer des Nutzungsrechts, Gebühren und weitere Details (zum Beispiel Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.

    Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

  • Verfahrensablauf

    Für die Bestattung stellen Sie zunächst einen Antrag auf eine Bestattungsgenehmigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes. Sobald diese vorliegt, können Sie die Bestattung bei der jeweils zuständigen örtlichen Behörde/Friedhofsträger anmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Friedhofsträger oder Ihrem Bestattungsunternehmen.

    In der Regel sind dies:

    • Antrag zur Erdbestattung mit den erforderlichen Angaben
    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
    • Bevollmächtigung
    • Personalausweis
    • Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
    • Kostenübernahmeerklärung
    • wenn vorhanden der, letzte Wille der verstorbenen Person
    • gegebenenfalls eine Übernahmeerklärung für das Nutzungsrecht der Grabstätte
    • gegebenenfalls eine Bestätigung zur Auswahl der Grabstätte
    • gegebenenfalls Bestattungsfreigabe Staatsanwaltschaft
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden in der jeweiligen Gebührensatzung/Gebührenordnung des Beisetzungsortes geregelt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden.
    • Die Bestattung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Ereignisses.
    • Aus bestimmten Gründen kann die Ordnungsbehörde von den Fristen Ausnahmen genehmigen.
  • Rechtsgrundlage

  • FAQ

    Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.


An wen muss ich mich wenden?

  • Bitte wenden Sie sich:
    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Zuständige Abteilungen

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