Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

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  • Leistungsbeschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Stadt Frankenthal (Pfalz) ist NICHT für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Dies obliegt der Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz), Friedrich-Ebett-Straße 2, 67227 Frankenthal (Pfalz), Tel. 06233 / 3130.

    In dringenden Fällen ist der städtische Vollzugsdienst über Handy-Nr. 0171-3303928  erreichbar.

  • Rechtsgrundlage