Unterlagenliste Verpflichtungserklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Einreise ins Bundesgebiet ist ein Visum gemäß § 6 AufenthG* erforderlich. Hierfür fordern die Deutschen Auslandsvertretungen eine Verpflichtungserklärung entsprechend der Vorgaben nach § 68 AufenthG*. Mit der Verpflichtungserklärung können die Antragsteller nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthalts im Bundesgebiet der Lebensunterhalt gesichert ist.

    Die Ausländerbehörde fungiert als Dienstleister und prüft die Bonität für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Verpflichtungsgebers.

    Die Deutsche Auslandsvertretung entscheidet über die Erteilung des Visums. Sie kann das Visum jederzeit ohne Angaben von Gründen ablehnen.

    Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts entstehen. Im Rahmen einer Bonitätsprüfung stellen wir fest, ob Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Bonitätsprüfung bei Arbeitnehmenden regelmäßig erst nach dem Ende der Probezeit möglich ist.

    Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung müssen Sie mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Frankenthal (Pfalz) gemeldet sein. Sollten Sie eine Auskunftssperre haben, benötigen wir eine Meldebescheinigung des Bürgerservice.

    Alle notwendigen Informationen finden Sie zusammengefasst ins unserem Dokument

  • Anträge / Formulare


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