Vereine eintragen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. Das heißt, er kann noch nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, haften Sie beispielsweise als Vorsitzender oder Vorsitzende bei Geschäften für den Verein mit Ihrem Privatvermögen. Rechtsfähig wird der Verein erst, wenn Sie ihn in das Vereinsregister eintragen lassen. Für Schulden haftet dann nur der Verein mit seinem Vermögen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bearbeitet werden Zuschussangelegenheiten, soweit es sich um Vereine handelt, die weder Sportvereine, noch kulturelle Vereine (zuständig: Servicebereich Bildung, Kultur und Sport), noch Jugendvereine (Zuständig: Servicebereich Familie, Jugend und Soziales) sind. Informationen in Bezug auf die Verleihung des Förderpreises an Vereine erteilt die oben genannte Stelle. Antragsformulare sind dort auf Anfrage erhältlich. Anmeldeschluss ist der 30.06. eines jeden Jahres.


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