Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

    Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

    • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
    • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
      • amtlich anerkannte Sachverständige oder
      • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
      • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

    Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

    Sie können es verwenden:

    • mehrfach,
    • aber nur für den eigenen Betrieb und
    • für die zulässigen Fahrten

    Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

    Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

    Hinweis:  Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Für alle Angelegenheiten (Neuanträge, Verlängerungen, Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte) ist frühzeitig eine Kontaktaufnahme per E-Mail an zulassung@frankenthal.de erforderlich. 

    Eine Abgabe am Händlerschalter ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an zulassung@frankenthal.de möglich.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)
    • schriftlicher formloser Antrag
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: zusätzlich
      • aktueller Handelsregisterauszug
      • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
    • Nachweis der Betriebsfläche (Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei Eigentum)
    • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit:
      • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtkasse
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

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