Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Leistungsbeschreibung
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
-
Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Für alle Angelegenheiten (Neuanträge, Verlängerungen, Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte) ist frühzeitig eine Kontaktaufnahme per E-Mail an zulassung@frankenthal.de erforderlich.
Eine Abgabe am Händlerschalter ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an zulassung@frankenthal.de möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)- schriftlicher formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Nachweis der Betriebsfläche (Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei Eigentum)
- aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt