Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis:  Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Für eine Kennzeichenreservierung schreiben Sie bitte eine E-Mail an wunschkennzeichen@frankenthal.de mit nachfolgenden Daten des zukünftigen Fahrzeughalters:

    1. Name, Vorname bzw. Firmenbezeichnung
    2. Geburtsdatum (entfällt bei juristischen Personen)
    3. aktuelle Anschrift
    4. Kennzeichen
    5. gewünschter Reservierungszeitraum
    6. Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

    Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung des reservierten Kennzeichens ausschließlich auf die genannte Person/Firma vorgenommen werden kann.

    Wenn die Zulassung auf eine andere Person/Firma geschehen soll, muss ein schriftliches Einverständnis vorgelegt werden.


Zuständige Abteilungen

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