Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Celine Arslan
- Michael Göbel
- Norbert Holter
- Tanja Jäger
- Tanja Keck
- Daniel Langstellvertretende Abteilungsleitung
- Nicole Maurer
- Daniela Parker
- Melanie Ruffer
- Stefan Schlebach
- Nicole Seitz
- Marigona Sulejmani
- Judith VethAbteilungsleitung
- Pascal Wackershauser