Wahlrechtsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft .
Verfahrensablauf
Welche Gebühren fallen an?
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Celine Arslan
- Michael Göbel
- Norbert Holter
- Tanja Jäger
- Tanja Keck
- Daniel Langstellvertretende Abteilungsleitung
- Nicole Maurer
- Daniela Parker
- Melanie Ruffer
- Stefan Schlebach
- Nicole Seitz
- Marigona Sulejmani
- Judith VethAbteilungsleitung
- Pascal Wackershauser