Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Der Hund ist auch dann in Frankenthal abzumelden, wenn der Hundebesitzer / die Hundebesitzerin in eine andere Gemeinde verzieht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Bei Verkauf/Abgabe des Hundes/der Hündin an eine andere Person ist zwingend erforderlich, dass Name und aktuelle Anschrift des neuen Halters / der neuen Halterin angegeben werden!
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Anträge / Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.