Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen Sie keine Umschreibung:

    • Albanien
    • Andorra
    • Bosnien und Herzegowina
    • Französisch-Polynesien
    • Gibraltar
    • Guernsey
    • Isle of Man
    • Israel
    • Japan
    • Jersey
    • Kanada
    • Kosovo
    • Moldau
    • Monaco
    • Namibia
    • Neukaledonien
    • Neuseeland
    • Republik Korea
    • Republik Nordmazedonien
    • San Marino
    • Schweiz
    • Serbien
    • Singapur
    • Südafrika
    • Taiwan
    • Vereinigtes Königreich (UK)
    • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

    Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

    • Berufspendlerin oder -pendler
    • Studentin oder Student
    • Schülerin oder Schüler

    Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.

  • Rechtsgrundlage

    Es gelten Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in der Fahrerlaubnisverordnung.

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