Schwerbehindertenausweis Verlängerung

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  • Leistungsbeschreibung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Im Bürgerservice sind Anträge zur Beantragung (Erstbeantragung und Änderungsantrag) erhältlich. Als Serviceleistung leitet der Bürgerservice die ausgefüllten Anträge auch an das Amt für soziale Angelegenheiten in Landau weiter. Ebenso hilft der Bürgerservice bei der Erstellung eines Anschreibens auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises und leitet das Schreiben an das Amt für soziale Angelegenheiten weiter. Dort erfolgt die eigentliche Bearbeitung des Antrages.

  • Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

  • Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende