Kanalstörung melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Zuständigkeiten für die Beseitigung von Verstopfungen von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum liegt für das Verwaltungsgebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz) beim Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF).

    Achten Sie bei der Benutzung grundsätzlich darauf, keine unzulässigen Einleitungen in die Kanalisation vorzunehmen. Welche Einleitungen unzulässig sind, wird in der Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) geregelt.

    Nach § 10 Abs. 7 der Entwässerungssatzung Frankenthal (Pfalz) gilt allgemein: Für Unterhaltungsmaßnahmen an Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Verkehrsraum sowie am öffentlichen Kanal, die durch den Grundstückseigentümer oder eine vom Grundstück ausgehende Störung verursacht wurden, hat dieser die Kosten zu tragen.

    Weitere Details zur Kostenübernahmeregelungen können Sie § 13 "Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse" der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Frankenthal (Pfalz) - AbgaAbwaBS - entnehmen.

  • Rechtsgrundlage

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

Wenden Sie sich bitte an den Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) - EWF -, Abteilung Stadtentwässerung, Tel.: 06233/89-585, E-Mail ewf@frankenthal.de.

Außerhalb unserer regulären Betriebszeiten kontaktieren Sie bitte die zentrale Leitstelle der Feuerwehr Frankenthal (Pfalz) unter Tel.: 06233/66300.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende