Regionalplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Regionalplanung ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region, bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes zusammenwirken.

    Aufgabengabenschwerpunkt der Regionalplanung ist insbesondere die Erarbeitung der regionalen Raumordnungspläne. Hierin werden die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsprogramm ergeben, auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt.

    Träger der Regionalplanung sind die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb einer Region; sie bilden eine Planungsgemeinschaft. Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich in die vier Regionen

    • Mittelrhein-Westerwald,
    • Trier,
    • Rheinhessen-Nahe und
    • Westpfalz

    eingeteilt. Die Regionalplanung für das Gebiet der ehemaligen Region Rheinpfalz, also der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße obliegt gemäß einem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag dem Verband Region Rhein-Neckar.


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen