Zuständigkeiten
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen
- Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
- Bodenschutz
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Gewässeraufsicht
- Schallschutz
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
- Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige
Aufgaben
- Untere Wasserbehörde, Untere Abfallbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Brunnenerlaubnisse