Stiftung der Stadt Frankenthal für die Bewahrung des historischen Erbes
„Nur wer weiß, wo seine Wurzeln liegen, woher er kommt, kann die Gegenwart meistern und die Zukunft bewältigen.“ Zitat Robert Antretter
Dieses Zitat Robert Antretters, langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des Kuratoriums der Kunststiftung Baden-Württemberg, bringt auf den Punkt, was Archäologen, Historiker und Kunsthistoriker gemeinsam umtreibt: die Erforschung unserer Vergangenheit, die Bewahrung und Pflege dessen, was überliefert ist sowie die Weitergabe an folgende Generationen.
Diese Aufgabenstellung lässt sich auch mit der Bewahrung des historischen Erbes umschreiben, die durch das Stadtarchiv und das Erkenbert-Museum wahrgenommen werden. Das Museum kommt dieser Aufgabe durch die Präsentation einer Dauerausstellung und in Form von Sonderausstellungen nach. Das Veranstaltungsprogramm (z. B. Führungen und Vorträge) ergänzt und vertieft diese Inhalte.
Für die dauerhafte Finanzierung dieser essentiellen Aufgaben ist es notwendig - neben den öffentlichen Haushalten - zusätzliches privates Kapitel in langfristig wirkender und dauerhaft tragfähiger Form verfügbar zu machen. Die Frankenthaler Museumsstiftung (Stiftung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für die Bewahrung des historischen Erbes) leistet einen wesentlichen Beitrag dafür, privates Kapital zu gewinnen und aus privaten Stiftungsbeiträgen, Zuwendungen oder Spenden einen Vermögensstock aufzubauen. Aus dessen Ertrag wird dauerhaft ein Finanzierungsbeitrag für die Arbeit des Museums zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des historischen Erbes der Stadt Frankenthal gewonnen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Angelegenheiten des Erkenbert-Museums verwirklicht. Förderfähige Maßnahmen in diesem Sinne sind Erhalt und Pflege der Sammlungsgegenstände des Erkenbert-Museums sowie der Erwerb von weiteren Gegenständen des historischen Erbes als Ergänzung der Sammlungsbestände des Museums.
Die Förderung erfolgt durch eigene Aktivitäten der Stiftung sowie durch die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen im Sinne des Stiftungszwecks. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.