FAQ | Häufige Fragen
Organe der Stiftung
Die Organe der Frankenthaler Kulturstiftung, bestehend aus dem Vorstand, dem Stiftungsrat und der Stifter- und Spenderversammlung, wurden gemäß der Stiftungssatzung gebildet und mit stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.
Stifter- und Spenderversammlung
Die Stifter- und Spenderversammlung besteht aus allen Zuwendungsgebern, die die Stiftung mit Beiträgen, Zustiftungen und Spenden unterstützt haben sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Bei Zuwendungen unter 200 EUR ist die Dauer der Mitgliedschaft auf fünf Jahre begrenzt, jeweils bezogen auf die einzelne Zuwendung.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten durch förderungswürdige Maßnahmen in der Stadt Frankenthal. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der bildenden und darstellenden Kunst, die Förderung und Durchführung von Kunstausstellungen in der Stadt Frankenthal (Pfalz), den Erwerb und die Verwaltung von Kunstwerken und Kunstgegenständen, die Stiftung von Kunstpreisen sowie die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kunstsammlungen und künstlerischen Nachlässen.
Anlassspende
Eine mögliche Spendenart ist die sogenannte Anlassspende. Hierbei wird zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa ein Geburtstag oder auch ein Trauerfall, statt um Geschenke und Blumen um Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung gebeten. Auf der Einladung bzw. Traueranzeige sind dann entweder direkt das Konto der Organisation und ein festgelegtes Stichwort genannt, damit die Gäste selbst spenden können.