Auszug aus der Gebührensatzung
§ 6 Gebührenermäßigung
(1) Besuchen mehrere in einem Haushalt lebende Familienmitglieder gleichzeitig die Musikschule, so werden folgende Ermäßigungen gewährt:
- bei zwei Familienmitgliedern jeder 10 %,
- bei drei Familienmitgliedern jeder 20 %,
- bei vier Familienmitgliedern jeder 30 %,
- ab dem fünften Familienmitglied jeder 40 %.
Ein Familienmitglied im Sinne dieser Vorschrift ist ausschließlich ein Schüler, der unter § 5 Abs. 2 Tarif I fällt.
(2) Inhaber der Frankenthaler Ermäßigungskarte erhalten 50 % Ermäßigung der Unterrichtsgebühren, sofern die Städtische Musikschule Frankenthal (Pfalz) für den Berechtigten die nächstgelegene Einrichtung dieser Art ist. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
(3) Bei Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Unterrichtseinheiten erfolgt eine anteilige Erstattung oder Verrechnung der Unterrichtsgebühren.