Die Städtische Musikschule Frankenthal hat schon lange einen Schulbeirat und einen Förderverein. Seit dem 10.1.1999 gibt es zusätzlich noch die „kleine“ unselbständige Stiftung, die vom Förderverein „Bund der Freunde der Städtischen Musikschule Frankenthal e.V.“ verwaltet wird. Warum und wozu?
„Wer spendet, hilft jetzt, wer stiftet, hilft dauerhaft und kann das Leben künftiger Generationen gestalten.“
(Ernst Elitz „Sonntag Aktuell“ am 4.9.2005).
Spenden müssen nach unserem Steuerrecht möglichst bald ausgegeben werden. Sie dürfen nicht angesammelt werden, um ein Vermögen zu bilden. Genau das soll aber eine Stiftung tun, denn bei ihr dürfen nur die Zinsen aus dem Stiftungskapital für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Das Stiftungsvermögen muss in seinem Bestand erhalten bleiben. Steht die Höhe der aus den Geldanlagen fließenden Zinsen langfristig fest, kann eine Stiftung auch eine Aufgabe übernehmen, die über einen längeren Zeitraum Geld kostet, z.B. ein Stipendium. Die Stiftung ergänzt somit in idealer Weise den Förderverein.
Die Finanzverwalterin des Fördervereins kümmert sich um die Geldanlagen der Stiftung. Nach der Satzung werden alle Zuwendungen an die Stiftung als Zustiftungen zum Kapitalstock angesehen. Ausdrücklich als Spenden bezeichnete Zuwendungen werden für zeitnahe Ausgaben an den Bund der Freunde weitergeleitet. Das Konto für die Überweisung einer Zuwendung lautet:
Stiftung Musikschule Frankenthal
IBAN: DE84 5465 1240 0004 9629 73
Sparkasse Rhein-Haardt
Die Stiftung ist neben dem Förderverein als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen (Finanzamt Frankenthal Aktenzeichen: 15/660/0296/2-V/5). Bis zu einem Betrag von 200 € können Sie unter Angabe dieses Aktenzeichens den Bankbeleg für die Zustiftung bei der Steuererklärung einreichen. Für darüber hinausgehende Beträge erhalten Sie von der Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung.
Kontakt
Vorsitzender des Stiftungsbeirates: Andreas Frefat Mail: tamuff@googlemail.com