Sportförderung

Sportförderung

Bei der Sportförderung unterscheidet man die direkte Sportförderung und die indirekte Sportförderung.

Direkte Sportförderungen erhalten Frankenthaler Sportvereine in Form von Sanierungszuschüssen, Fahrtkostenzuschüssen bei Deutschen Meisterschaften, Europa- oder Weltmeisterschaften, Zuschüssen bei Partnerschafts- und Sportbegegnungen, Zuschüssen für Ehrenpreise, Zuschüssen zu Nutzungsgebühren, Beihilfe zur Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen und Zuschüssen zur Anschaffung von Sportgeräten für die Jugendabteilungen.

Eine indirekte Sportförderung an die Frankenthaler Sportvereine findet zum einen durch die kostenfreie Überlassung der städtischen Sportanlagen und zum anderen durch Hilfe bei der Organisation von Vereinsveranstaltungen statt.

Zuschüsse für Sportbaumaßnahmen

Für alle Neu-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen können bei der Stadt Frankenthal (Pfalz) Zuschüsse beantragt werden. Darüber hinaus bezuschusst auch, abhängig von der Höhe der Gesamtkosten, der Sportbund Pfalz oder das Land Rheinland-Pfalz die entsprechenden Baumaßnahmen. Wichtig ist, dass die verschiedenen Melde- bzw. Antragstermine beachtet werden, so dass entsprechende finanzielle Mittel rechtzeitig eingeplant werden können: 

Fristen zur Anmeldungen von Maßnahmen

Baumaßnahmen zwischen 2.000,00 € und 10.500,00 € Gesamtkosten

  • Bei der Stadt Frankenthal zu beantragen bis 01. August des Jahres für eine Förderung im Folgejahr.
  • Beim Sportbund Pfalz zu beantragen bis 15. April des Jahres für eine Förderung im selben Jahr.

Baumaßnahmen zwischen 10.500,00 € und 75.000,00 € Gesamtkosten

  • Bei der Stadt Frankenthal zu beantragen bis 01. August des Jahres für eine Förderung im Folgejahr.
  • Beim Sportbund Pfalz zu beantragen bis 30. September des Jahres für eine Förderung im Folgejahr.

Baumaßnahmen über 75.000,00 € Gesamtkosten

  • Bei der Stadt Frankenthal anzumelden bis 01. Februar des Jahres für eine Förderung im Folgejahr.
  • Bei der Stadt Frankenthal per Antragsformular der ADD zu beantragen bis 01. August des Jahres für eine Förderung im Folgejahr.

Zuständigkeit für Anträge

Anträge bei Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 75.000 €

  • Per formlosem Anschreiben (inklusive der Kopie des Antrages an den Sportbund) an die Stadt Frankenthal, Bereich Kultur und Sport 

und

  • beim Sportbund Pfalz mittels deren entsprechendem Vordruck / Antragsformular

Anträge bei Maßnahmen über 75.000 €

  • Ausschließlich an die Stadt Frankenthal, Bereich Kultur und Sport
  • Mittels entsprechendem Vordruck / Antragsformular der ADD. Dieser wird nach Prüfung und Einholung aller weiteren Antragsunterlagen an die ADD weitergeleitet.
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