Die Verwaltung der Stadt Frankenthal informiert darüber, dass sie derzeit eine sogenannte Konzeptvergabe für das noch unbebaute, städtische Grundstück in der Anton-Fils-Straße vorbereitet. Ein Lageplan ist unter www.frankenthal.de/projekte einzusehen.
Konzeptvergabe – Was ist das?
Bei einer Konzeptvergabe handelt es sich um ein Verfahren, das angewendet wird, wenn die öffentliche Hand – in diesem Fall die Stadtverwaltung - über ein Grundstück verfügt, das sie an einen Investor veräußern möchte. Dabei gibt sie im Fall der Konzeptvergabe das Entwicklungsziel für das Grundstück vor und nimmt Einfluss auf die Nutzung und die Gestaltung der entstehenden Gebäude. Ausschlaggebend für die Vergabe ist dabei nicht allein der Preis. Vielmehr wird im Rahmen eines Wettbewerbs vor allem auch die Idee und Qualität des Konzeptes beurteilt.
Was ist das Entwicklungsziel für die Fläche?
Die Stadt möchte, dass auf der Fläche ein nachhaltiges Wohnbauprojekt entwickelt wird, welches zum großen Teil als innovative Wohnform umgesetzt wird. Damit gemeint ist z.B. Mehrgenerationenwohnen oder Wohnen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Vorrangig soll Wohnraum entstehen, der ein lebendiges und sowohl alters- als auch sozialgemischtes Wohnquartier ermöglicht. Das Projekt soll sich sowohl hinsichtlich Gebäudeform und -höhe als auch hinsichtlich der Erschließung in das städtebauliche Umfeld einfügen und damit die Belange der Bewohner im Umfeld berücksichtigen.
Wie geht die Stadt vor, um einen geeigneten Investor zu finden?
Die Informationen für den Verkauf des Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe werden zunächst mit den v.g. Entwicklungszielen veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung können sich interessierte Bewerber (bspw. Investoren, Bauträger, etc.) melden. Die Bewerber müssen bestimmte Eignungsnachweise vorlegen, insbesondere was bisherige Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten angeht. Die Bewerber mit der besten Eignung werden dann gebeten, konzeptionelle Überlegungen anzustellen, die bei der Zuschlagsentscheidung der Stadt mitberücksichtigt werden. Die Stadt hat dazu eine Punkte-Matrix aus Zuschlagskriterien aufgestellt, zu denen u.a. die Qualität des Ideenkonzeptes, die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Belegung, der angebotene Mietpreis und der Kaufpreis eine Rolle spielen. Am Ende erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag.
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen?
Die Ausschreibungsunterlagen werden Anfang des Jahres 2023 den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Sobald sie freigegeben sind, erfolgt die Veröffentlichung. Das Verfahren der Konzeptvergabe selbst wird dann etwas mehr als ein halbes Jahr benötigen. Im Anschluss wird das Ergebnis den städtischen Gremien vorgelegt, die dem Verkauf des Grundstückes zustimmen müssen. Nachdem der Vertragsschluss mit dem ausgewählten Investor erfolgt ist, muss Baurecht geschaffen werden. Hierzu muss der Investor einen sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplan" aufstellen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vorhabenträger bzw. Investor im Rahmen eines Durchführungsvertrages das Vorhaben in einer bestimmten Frist umzusetzen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen. Daher muss seitens des Investors auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden. Dieses Verfahren dauert in der Regel bei optimalem Verlauf ca. ein Jahr.
Die Öffentlichkeit und die Anwohner haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens den Bebauungsplan einzusehen und Stellung zu nehmen. Dazu wird es zu gegebener Zeit Bekanntmachungen (www.frankenthal.de/amtsblatt) geben. Nachdem mindestens die sog. Planreife des Bebauungsplanes vorliegt, werden die Objektpläne (Baupläne) erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Erst nach erfolgter Baugenehmigung beginnt die Realisierung der Planung. Dazu muss der Investor Angebote einholen und die Firmen bestimmen, die mit den Arbeiten an den einzelnen Gewerken betraut werden. Schließlich folgt die eigentliche Bauphase. Vermutlich werden die Baumaßnahmen frühestens Ende 2024/ Anfang 2025 beginnen können.