Torbögen des Rathauses

Schulaufnahme 2022/2023

Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung in diesem Zeitraum mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zur Schule zu bekommen.

 

Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten im Anschluss in einem persönlichen Schreiben mit, zu welchem genauen Termin sie ihr Kind so dann schriftlich anmelden können. Bei der schriftlichen Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, Masernimmunitätsnachweis (Impfausweis) und, sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens über die Schulreife, vorzulegen. Die Eltern sind gehalten, die Schulleiterin / den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes zu unterrichten (§ 1 der Schulordnung für Grundschulen).

 

Für alle Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, findet ein ca. 30 Min. dauerndes Verfahren zur Feststellung von evtl. Sprachförderbedarf im Rahmen der Anmeldung in der Grundschule statt.

 

Sollten Sorgeberechtigte trotz Anmeldung des Kindes im genannten Zeitraum keine Benachrichtigung von der Schule bis zum 10.09.2021 erhalten haben, bittet der Bereich Schulen sich umgehend mit der zuständigen Grundschule bzw. dem Bereich Schulen, der Stadtverwaltung, Tel. 06233 - 89-595, schulen@frankenthal.de, in Verbindung zu setzen.

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