Sogenannte „Kann-Kinder“, also Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Für das Schuljahr 2023/2024 zählen dazu Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2017 geboren sind. Anmeldungen sind ab Mitte bis Ende Februar in der Grundschule möglich, zu deren Schulbezirk der Wohnort des Kindes gehört. Termine vergeben die Grundschulen.
Kind zur Anmeldung mitbringen
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu der Schule zu bekommen. Bei der Anmeldung mitgebracht werden müssen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, Masernimmunitätsnachweis (Impfausweis) und eine Bescheinigung des Kindergartens, sofern dieser besucht wird.