Torbögen des Rathauses

Ab 26. November: 2 G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt

Analog der landesweiten Regelung dürfen demnach auch Kinder bis 12 Jahre und drei Monate den Weihnachtsmarkt ohne Test besuchen. Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen ebenfalls auf den Markt, benötigen aber ein negatives Testergebnis. Entsprechende Nachweise müssen mitgeführt werden.

Die Maskenpflicht auf dem Weihnachts- und dem Wochenmarkt gilt weiterhin. Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier: amtsblatt-72-20211125.pdf (frankenthal.de)

Umzäunung und Kontrollen 

Zur Steuerung des Zugangs auf den Weihnachtsmarkt wird der Rathausplatz teilweise eingezäunt. Der Zutritt ist ab Freitag nur noch über die Bahnhofstraße, Speyerer Straße, Wormser Straße und bis 17 Uhr über den Eingang am Rathausbrunnen möglich. Ab 17 Uhr kontrollieren Mitarbeiter einer Security-Firma die Nachweise der Besucher. Davor erfolgen Kontrollen durch Polizei und Kommunalen Vollzugsdienst.

An den Öffnungszeiten ändert sich nichts: Der Frankenthaler Weihnachtsmarkt ist weiterhin von 11 bis 21 Uhr geöffnet.

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