Torbögen des Rathauses

Das ändert sich mit der 33. Landesverordnung 

Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden ab Montag auch weiterhin mit Maske

Mit der kommenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird die Maskenpflicht nur noch im ÖPNV sowie in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bestehen.

Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen wird die Stadt Frankenthal über ihr Haus- und Ordnungsrecht weitere Schutzmaßnahmen für ihre Verwaltungsgebäude anordnen. Das heißt, dass die Maskenpflicht für Verwaltungsbesucherinnen und -besucher weiter gilt. Dies gilt auch für die Besucher von Gremiensitzungen.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich als Infektionsschutz erwiesen und ist ein vertretbares Mittel, um Arbeitnehmer und Mitbürger zu schützen.

Das Vorgehen hat der Städtetag Rheinland-Pfalz nach Abstimmung mit dem Innenministerium und der ADD abgestimmt.

 

Frühjahrsmarkt – ab Sonntag ohne 3-G-Kontrolle

 

Regeln am 2. April

Nach der aktuell gültigen 32. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17. März 2022, die bis zum 2. April gilt, gilt auf dem Frühjahrsmarkt zunächst die 3-G-Regelung. Die Einhaltung wird am 2. April am Eingang des Veranstaltungsgeländes überprüft.

Programm unter www.frankenthal.de/fruehjahrsmarkt

Regeln ab dem 3. April

Die Corona-Regeln des Landes Rheinland-Pfalz sind ab dem 3. April außer Kraft gesetzt. Daher findet die 3-G-Regelung keine Anwendung mehr. Der Zutritt kann somit allen Besucher ermöglicht werden.

Wir bitten Sie dennoch, nach Möglichkeit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bitte achten Sie auf Abstand zu ihren Mitmenschen.

 

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