Torbögen des Rathauses

Maskenpflicht auf dem Weihnachts- und Wochenmarkt

Demnach gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-, FFP2-Maske oder vergleichbar) im Bereich des Weihnachtsmarktes auf dem Rathausplatz täglich von 9 bis 22 Uhr. Dienstags und freitags muss die Maske auch beim Einkauf auf dem Wochenmarkt getragen werden. Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden. Das Rauchen unterbricht die Maskenpflicht hingegen nicht.

Weitere Maßnahmen denkbar

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie schließt die Verwaltung weitere Maßnahmen nicht aus. Deren Ausgestaltung ist unter anderem auch von der neuen Landesverordnung abhängig, die am kommenden Mittwoch in Kraft treten soll, aber noch nicht veröffentlicht ist. 

Auch im Wertstoffcenter gilt ab dieser Woche wieder die Maskenpflicht.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen