Anträge für Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis ab sofort online beantragen
Ab sofort können Anträge für Aufenthaltstitel und Niedererlassungserlaubnis bequem von Zuhause aus online beantragt werden. Das dafür nötige Onlineformular ist unter www.frankenthal.de/migrationintegrationzu finden (unter „Formulare und Online-Anträge“).
Welche Anträge sind online möglich?
Der Antrag ist für Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) möglich. Außerdem Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz), Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz), Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz).
Darüber hinaus beantragt werden können die Erteilung einer zeitlich und räumlich unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels (§ 9 Aufenthaltsgesetz und weitere Spezialvorschriften), der Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) und die Datenübermittlung für die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger sowie einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Notwendige Unterlagen und Bezahlung
Die erforderlichen Unterlagen können aus den jeweiligen Online Anträgen entnommen werden. Für den Online-Antrag müssen die geforderten Dokumente lesbar eingescannt und als PDF Dateien hochgeladen werden. Fotos von Dokumenten sind nicht zulässig. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, es kann per EC oder bar gezahlt werden.
Persönliches Erscheinen erforderlich
Auch bei einem schriftlichen oder Online-Antrag ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich. Die Bearbeitung der Anträge für Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis nimmt derzeit eine längere Zeit in Anspruch. Der städtische Bereich Migration ist jedoch bemüht, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Mehr Informationen und Ansprechpartner unter www.frankenthal.de/migrationintegration.
Ihr Anliegen direkt online starten unter OZG Online Anträge Aufenthaltstitel
Mehr zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im Zuge der Digitalisierung und der Verwaltungsmodernisierung wird die Stadtverwaltung Frankenthal ihr Angebot für Online-Anträge sukzessive erweitern. Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
Die Vorteile: Anträge können bequem von zu Hause vorausgefüllt und versendet werden, erforderliche Unterlagen können direkt online hochgeladen werden, durch digitale Anträge werden Rückfragen reduziert.