Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung ab sofort online beantragen
Ab sofort kann die so genannte „Verpflichtungserklärung“ bequem von Zuhause aus online beantragt werden. Das dafür nötige Onlineformular ist unter www.frankenthal.de/migrationintegration zu finden (unter „Formulare und Online-Anträge“).
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Drittstaaten sind Länder, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und nicht der Schweiz angehören. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Wer Menschen aus Drittstaaten einladen und ihnen die Einreise nach oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchte, kann Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der Eingeladenen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor die Verpflichtungserklärung abgegeben werden kann, muss die eigene wirtschaftliche Lage beschrieben und die Zahlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums. Eine Verpflichtungserklärung kann durch natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben werden.
Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages. Wenn ein Ausländer die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen sichern kann, wird auch ohne eine Verpflichtungserklärung ein Visum erteilt.
Notwendige Unterlagen und Bezahlung
Die erforderlichen Unterlagen können dem Merkblatt entnommen werden, das online zu finden ist. Für den Online-Antrag müssen die geforderten Dokumente lesbar eingescannt und als PDF Dateien hochgeladen werden. Fotos von Dokumenten sind nicht zulässig. Die Bezahlung kann bei Antragstellung vor Ort per EC oder bar gezahlt werden, bei Nutzung des Online-Antrages können die anfallenden Verwaltungskosten mittels Paypal oder Giropay bezahlt werden.
Persönliches Erscheinen erforderlich
Auch bei einem schriftlichen oder Online-Antrag ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich. Die Verpflichtungserklärung kann widerrufen werden, die Bearbeitungsgebühr wird dennoch nicht zurückerstattet.
Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärungsanfragen nimmt derzeit eine längere Zeit in Anspruch. Der städtische Bereich Migration ist jedoch bemüht, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Mehr Informationen und Ansprechpartner unter www.frankenthal.de/migrationintegration.
Mehr zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im Zuge der Digitalisierung und der Verwaltungsmodernisierung wird die Stadtverwaltung Frankenthal ihr Angebot für Online-Anträge sukzessive erweitern. Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
Die Vorteile: Anträge können bequem von zu Hause vorausgefüllt und versendet werden, erforderliche Unterlagen können direkt online hochgeladen werden, durch digitale Anträge werden Rückfragen reduziert und die Bezahlung ist bequem per ePayment (Paypal, Giropay) möglich.